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Kompletträder
( 2 Stück Reifen + 2 Stück Felge montiert )4.80 / 4.00-8 62M auf 8-Zoll FelgeTragkraft: 335 kg je Rad bei 130km/h
entspricht load index 70MReifendruck maximal 5,2 barFelgengröße: 2.50x8 ET0
4-Loch Felge Lochkreis: 100x4 große Mittelbohrung ca. 63mm / ! Die Zentrierung des Rads erfolgt über die Radschrauben/Radmuttern, nicht über das Mittelloch! Das Mittelloch muss einfach nur groß genug sein, es muss nicht passgenau sein!Reifen: 4.80 - 4.00-8
Hinweis zum Reifenalter! DOT: ca. 49/24(kann ± abweichen, DOT ist durch Stichproben belegt) Wann gilt ein Reifen als neu? Bei einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich.
Quelle: BRV
! ACHTUNG !Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht: In Deutschland besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet, dass Winterreifen für Kraftfahrzeuge nur bei bestimmten winterlichen Straßenverhältnissen erforderlich sind. Diese umfassen unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte. Solange solche Bedingungen nicht vorliegen, dürfen auch Sommerreifen auf Kraftfahrzeugen genutzt werden. Keine Winterreifenpflicht bei PKW-Anhängern:Für PKW-Anhänger besteht keine gesetzliche Verpflichtung im Winter mit speziellen Winterreifen ausgestattet zu sein. Ein Anhänger ist KEIN Kraftfahrzeug und verfügt NICHT über angetriebene Achsen!
2x Komplettrad 4.00-8 / 4.80 4PR Reifen 70M (Reifenindex)inklusive 8x KegelradschraubenFelge: 2.50 - 8Lochkreis: 100x4Einpreistiefe / ET: 0MITTELLOCH: 63mm / ! Die Zentrierung des Rads erfolgt über die Radschrauben/Radmuttern, nicht über das Mittelloch! Das Mittelloch muss einfach nur groß genug sein, es muss nicht passgenau sein!Reifendruck maximal 5,2 barTraglast: 335kg je Rad bei 130km/h Index 70MHinweis zum Reifenalter! DOT: ca. 49/24(kann ± abweichen, DOT ist durch Stichproben belegt)Wann gilt ein Reifen als neu? Bei einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Quelle: BRV! ACHTUNG !Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht: In Deutschland besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet, dass Winterreifen für Kraftfahrzeuge nur bei bestimmten winterlichen Straßenverhältnissen erforderlich sind. Diese umfassen unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte. Solange solche Bedingungen nicht vorliegen, dürfen auch Sommerreifen auf Kraftfahrzeugen genutzt werden. Keine Winterreifenpflicht bei PKW-Anhängern:Für PKW-Anhänger besteht keine gesetzliche Verpflichtung im Winter mit speziellen Winterreifen ausgestattet zu sein. Ein Anhänger ist KEIN Kraftfahrzeug und verfügt NICHT über angetriebene Achsen!
Komplettrad 4.00-8 / 4.80 4PR Reifen 70M - !! Großes Mittelloch 63mm !!Felge: 2.50 - 8 | Lochkreis: 100x4 | Einpreistiefe / ET: 0 | Mittelloch: 63mm! Die Zentrierung des Rads erfolgt über die Radschrauben/Radmuttern, nicht über das Mittelloch! Das Mittelloch muss einfach nur groß genug sein, es muss nicht passgenau sein!Reifendruck maximal 5,2 barTraglast: 335kg bei 130km/h | Geschwindigkeitsindex 70M
Hinweis zum Reifenalter! DOT: ca. 49/24 (kann ± abweichen, DOT ist durch Stichproben belegt) Wann gilt ein Reifen als neu?Bei einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich.
Quelle: BRV
! ACHTUNG !Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht: In Deutschland besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet, dass Winterreifen für Kraftfahrzeuge nur bei bestimmten winterlichen Straßenverhältnissen erforderlich sind. Diese umfassen unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte. Solange solche Bedingungen nicht vorliegen, dürfen auch Sommerreifen auf Kraftfahrzeugen genutzt werden. Keine Winterreifenpflicht bei PKW-Anhängern:Für PKW-Anhänger besteht keine gesetzliche Verpflichtung im Winter mit speziellen Winterreifen ausgestattet zu sein. Ein Anhänger ist KEIN Kraftfahrzeug und verfügt NICHT über angetriebene Achsen!
2x Kompletträder
inklusive 8 x Kegelradmuttern
(M 12 x 1,5 | DIN 74361 )2 Stück Reifen + 2 Stück Felge montiert + 8 Stück Kegelradmuttern4.80 / 4.00-8 70M auf 8-Zoll FelgeTragkraft: 335 kg je Rad bei 130km/hentspricht load index 70MFelgengröße: 2.50x8 ET0Reifen: 4.804-Loch FelgeLochkreis: 100x4Bohrungen 14mm f. 12er KegelradschraubenMittelbohrung ca. 63mm / Die Zentrierung des Rads erfolgt über die Radschrauben/Radmuttern, nicht über das Mittelloch! Das Mittelloch muss einfach nur groß genug sein, es muss nicht passgenau sein!Reifendruck maximal 5,2 barAlternative Bezeichnungen/Reifengrößen:
4.80/4.00-8, 4.00-8, 4.00-8 57J, 4.00-8 55J, 4.00-8 52J, 4.00-8 50J, 4.00-8 Sport, 4.00-8 4PR, 400x100, 4.80-8!! Achtung, in seltenen Fällen reicht bei HP-Modellen das Gewinde der Radbolzen nicht bis zur Radnabe und das Rad kann nicht fest angeschraubt werden. Dann müssen die Stehbolzen aus der Nabe entfernt und mit passenden Unterlegscheiben (nicht im Lieferumfang) wieder eingesetzt werden!!
Hinweis zum Reifenalter! DOT: ca. 49/24(kann ± abweichen, DOT ist durch Stichproben belegt) Wann gilt ein Reifen als neu? Bei einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Quelle: BRV
! ACHTUNG !Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht: In Deutschland besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet, dass Winterreifen für Kraftfahrzeuge nur bei bestimmten winterlichen Straßenverhältnissen erforderlich sind. Diese umfassen unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte. Solange solche Bedingungen nicht vorliegen, dürfen auch Sommerreifen auf Kraftfahrzeugen genutzt werden. Keine Winterreifenpflicht bei PKW-Anhängern:Für PKW-Anhänger besteht keine gesetzliche Verpflichtung im Winter mit speziellen Winterreifen ausgestattet zu sein. Ein Anhänger ist KEIN Kraftfahrzeug und verfügt NICHT über angetriebene Achsen!